Verhalten bei Störfällen – Information nach §8a der 12. BImSchGV

Die sprewa GmbH (Johannes-Weinberger-Straße 1, 86720 Nördlingen) betreibt im Landkreis Donau-Ries drei Betriebsbereiche, die den Vorschriften der Störfallverordnung unterliegen. Zwei Betriebsbereiche fallen in die obere Klasse, einer in die untere Klasse. In den Betriebsbereichen befinden sich Stoffe der Klassifizierung P1a nach Nr. 1.2.1.1 Anhang I der StörfallVO.

Die Betriebsbereiche wurden der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Donau-Ries nach
§ 7 Abs. 1 StörfallVO angezeigt. Für die beiden Betriebsbereiche der oberen Klasse wurden Sicherheitsberichte vorgelegt.

Die sprewa GmbH produziert, lagert und vertreibt zivile gewerbliche Gesteinssprengstoffe auf Ammoniumnitratbasis und die zugehörigen Zündmittel. Diese werden in der Steine- und Erdenindustrie (v.a. Schotter- und Zementwerke), im Bergbau und für spezielle Anwendungen, zum Beispiel für Lawinensprengungen, eingesetzt.

Sämtliche in der EU hergestellten, gelagerten und verwendeten Sprengstoffe müssen baumustergeprüft sein, wobei vor allem die Handhabungssicherheit, also insbesondere der Schutz gegen ungewollte Zündung, überprüft wird. Sprengstoffe auf Ammoniumnitratbasis weisen hierbei generell sehr große Sicherheitsreserven auf.

Störfälle und Auswirkungen

Bei einem Brand von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Sprengstoffen können giftige Brandgase (=Stickstoffoxide) entstehen. Dies sind orangegelbe bis orangebraune Schwaden, die sich mit der Windrichtung ausbreiten. Bei längerdauerndem Einatmen dieser Brandgase besteht die Gefahr einer Vergiftung bzw. eines Lungenödems.

Bei Sprengstoffen muss auch eine Umsetzung in Form einer Explosion berücksichtigt werden. Dabei kann man im Wesentlichen zwei Schadenswirkungen unterscheiden: die Druckwirkung durch Luftstoßwellen und die Gefährdung durch Wurfstücke und Splitter.

Sicherheitsvorsorge

Betreiber von Betriebsbereichen, die der StörfallVO unterliegen, sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen – in Zusammenarbeit mit den Notfall- und Rettungsdiensten – um Störfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Störfalls die Auswirkungen bestmöglich zu begrenzen.

Das Sicherheitskonzept für Explosivstoffbetriebe umfasst vor allem zwei Bereiche: Zum einen der Schutz gegen ungewollte Auslösung, um Brände und Explosionen gar nicht erst entstehen zu lassen. Zum anderen die Begrenzung der Explosivstoffmengen zum Schutz von Wohnbereichen und öffentlichen Verkehrswegen im Fall eines Industrieunfalls.

Schutzmaßnahmen gegen ungewollte Zündung und die Mengenbegrenzungen sind zwei Aspekte der Sicherheitsvorsorge bei Sprengstoffen. Daneben gibt es umfassende Sicherheitskonzepte für die Bauweise und Ausrüstung der Produktionsanlagen und Lagergebäude sowie für den inner- und außerbetrieblichen Transport.
Dem gleichen Zweck dienen umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Rohstoffen und Fertigprodukten, spezielle Unfallverhütungsvorschriften für den laufenden Betrieb und regelmäßige Kontrollen der technischen Anlagen durch Sachverständige.
Unsere meist langjährig tätigen, qualifizierten Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen und geschult, ihre Zuverlässigkeit wird regelmäßig behördlich überprüft.

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden wurden externe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zur Bekämpfung und größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen entwickelt, die ebenfalls regelmäßig überprüft und praktisch erprobt werden.

Verhalten bei Unfällen in unmittelbarer Umgebung der Betriebsstätte

Bei einem Brand in den Betriebsbereichen erfolgt eine Warnung über Sirenensignal.

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.

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Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

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Signal: auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer

 

Verhalten bei einem Brand

  • Entgegen der Windrichtung vorsichtig aus dem Gefahrenbereich entfernen. Abstand zum Betriebsgelände von mindestens 500 m einhalten.
  • Brandgase nicht einatmen. Falls Brandgase eingeatmet wurden, Arzt aufsuchen. Vor-sicht: Symptome können auch erst nach mehreren Stunden auftreten.

Verhalten bei einer Explosion

  • Nach einer Explosion sofort Deckung aufsuchen, zum Schutz vor der Druckwelle und der möglichen Gefahr durch Wurfstücke und Splitter. Gefahr durch Folgeexplosionen ist möglich.
  • Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Folgen Sie bei einem Störfall bitte unbedingt den Anweisungen der Notfall- und Rettungsdienste.

Vor-Ort-Besichtigungen durch die Behörden

Die letzte Vor-Ortbesichtigung durch die zuständigen Behörden ist im Juni 2023 erfolgt.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden:

sprewa Sprengmittel GmbH

Geschäftsleitung

Johannes-Weinberger-Straße 1, 86720 Nördlingen

Tel. 09081/290 87-0